Mehr Kundendaten, weniger Gebühren: Was das Apple-Urteil der EU für Ihr Abo-Geschäft bedeutet
Der Paukenschlag kam am 23. April 2025: Die Europäische Kommission verhängte erstmals Strafen auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) – und traf gleich zwei Digitalriesen. Apple muss 500 Millionen Euro zahlen, Meta 200 Millionen. Für Verlage ist die Apple-Entscheidung besonders relevant, denn sie zielt direkt auf das Geschäftsmodell des App Store. Innerhalb von 60 Tagen muss der iPhone-Konzern seine Regeln überarbeiten, sonst drohen weitere Zwangsgelder. Für Sie und Ihren Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag eröffnet sich damit eine großartige Chance, die eigenen App-Strategien neu auszurichten und Abhängigkeiten zu reduzieren.

Was hat die EU beschlossen – und warum?
500 Millionen Euro für Anti-Steering-Praktiken
Die Kommission stellte fest, dass Apple gegen die Anti-Steering-Verpflichtung verstoßen hat. App-Entwickler durften ihre Nutzer bislang weder über günstigere Angebote außerhalb des App Store informieren noch dorthin verlinken. Dadurch blieben alternative Vertriebskanäle praktisch unsichtbar – und Apple kassierte bei In-App-Käufen bis zu 30 % Provision. Diese Praxis muss Apple nun beenden und binnen zwei Monaten neue, DMA-konforme Bedingungen schaffen.
200 Millionen Euro für Metas „Pay or Consent“
Parallel ging die Kommission gegen Metas „Consent or Pay“-Modell vor: Facebook- und Instagram-Nutzern blieb in der EU nur die Wahl zwischen der Preisgabe ihrer Daten für personalisierte Werbung oder einem kostenpflichtigen Abo. Das verstoße gegen das DMA-Gebot, eine echte, datensparsame Alternative anzubieten. Obwohl Meta sein Modell seit November 2024 nachgebessert hat, bleibt die Strafe bestehen und die Anpassung wird noch geprüft.
Interessant: Auch viele Medienhäuser setzen auf ähnliche „Consent-or-Pay“-Modelle auf ihren Websites. Diese unterliegen allerdings nicht dem DMA, da sich dieser nur an sogenannte Gatekeeper richtet. Stattdessen sind hier die nationalen und europäischen Datenschutzbehörden (nach DSGVO) gefragt. Zwar bieten diese Modelle formal eine Wahlmöglichkeit, doch Datenschützer kritisieren, dass sie wirtschaftlich vergleichbare Anreizstrukturen wie bei Meta schaffen – und somit unter Umständen nicht wirklich freiwillig sind. Eine endgültige rechtliche Klärung auf EU-Ebene steht noch aus.
Warum das DMA so mächtig ist
Im Gegensatz zum Digital Services Act (DSA) greift der DMA unmittelbar ins Wettbewerbsrecht ein. Bei wiederholten Verstößen kann Brüssel bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen und konkrete technische Vorgaben machen – etwa den Zwang, Dritt-App-Stores auf iOS zuzulassen oder alternative Bezahlwege zu öffnen. Genau diese Hebel nutzt die Kommission jetzt erstmals gegen Apple und Meta.
Konkrete Auswirkungen für Verlage
1 Provisionssätze fallen drastisch
Die European Publishers Council (EPC) rechnet damit, dass die Apple-Provision für digitale Abos im EU-Raum von 30 % auf 3 bis 5 % sinkt. Das allein kann App-basierte Geschäftsmodelle vieler Verlage wieder rentabel machen oder ihre Marge signifikant verbessern.
2 Eigene Kundenbeziehungen wieder stärken
Künftig dürfen Sie als Medienhaus eigene digitale Angebote – wie etwa einen eigenen Aboshop – direkt in Ihre Apps integrieren oder Nutzer gezielt auf Ihre Verlagswebsite führen. Damit können Sie nicht nur Zahlungs- und Registrierungsstrecken selbst gestalten, sondern Ihre digitalen Produkte unabhängig vom App Store anbieten und vermarkten. Das bedeutet: Sie besitzen die Hoheit über Preisgestaltung, Angebotslogik und Zielgruppenansprache – und Sie erhalten die entsprechenden Kundendaten direkt. Diese können Sie DSGVO-konform für personalisierte Angebote, gezielte Kampagnen oder CRM-basierte Produktentwicklung nutzen.
Wichtig: Das Urteil verpflichtet Apple aktuell nicht dazu, Verlagen rückwirkend Daten aus bestehenden App-Store-Abonnements zur Verfügung zu stellen. Erst wenn Leser über Ihre eigenen Angebote ein Abo abschließen, entsteht ein direkter Kundenkontakt – und damit der Zugriff auf Kundendaten.
3 Mehr Freiheit bei Distribution und Promotion
Die Entscheidung verpflichtet Apple zudem, Direkt-Downloads und Third-Party-Stores zu unterstützen. Damit können Verlagshäuser alternative Distributionswege für die App testen oder eigene Angebote (z. B. Bundle-Angebote) in bestehenden Apps sichtbar machen – ohne Angst, gegen App-Store-Regeln zu verstoßen.
4 Nicht ohne Risiko: App-Qualität und Nutzervertrauen im Blick behalten
Die neuen Freiheiten bringen auch neue Herausforderungen mit sich: Third-Party-Stores und Direkt-Download eröffnen zwar attraktive Vermarktungsmöglichkeiten, bergen aber auch Risiken für Nutzererfahrung, Sicherheit und Markenwahrnehmung. Wer auf externe Distributionswege setzt, sollte auf technische Qualität, App-Kompatibilität und vertrauenswürdige Payment-Integrationen achten – denn eine schlechte User Experience oder fehlerhafte Abos in Drittumgebungen könnten das Kundenvertrauen schnell beeinträchtigen.
5 Ein kurzer Blick über den Ärmelkanal
In Großbritannien beobachtet die Competition and Markets Authority (CMA) ähnliche Entwicklungen. Zwar gilt das EU-Urteil dort nicht, doch das britische Digital Markets, Competition and Consumers Bill (DMCC) könnte Apple und Google in eine vergleichbare Richtung zwingen. Ob Apple freiwillig nachzieht oder das Inkrafttreten des DMCC abwartet, bleibt offen.
So nutzen Sie das Momentum
1 Eigene Angebote schaffen – unabhängig und flexibel
Sie können künftig eigene digitale Produkte direkt in Ihrer App oder über Ihre Website anbieten – unabhängig vom App Store. Das betrifft nicht nur den Bezahlvorgang, sondern die gesamte Angebotsgestaltung: Produktumfang, Laufzeiten, Preismodelle und Bundles (z. B. Print + Digital) liegen wieder in Ihrer Hand. Damit entfällt die App-Store-Provision vollständig, und Sie können Ihre Conversion-Strecken optimieren – inklusive direkter Kundenbeziehung und Kundendaten
2 Kostenstruktur verbessern – und bewusst abwägen
Die erwartete Senkung der Apple-Provision auf 3–5 % macht auch Verkäufe über den App Store wirtschaftlich wieder interessant – insbesondere für spontane Einzelkäufe oder Nutzende mit Apple-ID-basierten Abos. Gleichzeitig sind eigene Angebotsstrecken oft komplexer: Registrierung, Zahlungsabwicklung und mögliche Medienbrüche können Kaufabbrüche fördern. Entscheidend ist daher, die neue Flexibilität strategisch zu nutzen – und beide Wege gezielt gegeneinander zu testen.
3 Kundendaten strategisch nutzen
Nutzen Sie Ihre eigenen Angebote, um relevante Kundendaten DSGVO-konform in Ihr CRM zurückzuführen. So lassen sich gezielte Marketingmaßnahmen, personalisierte Angebote oder Paywall-Optimierungen effizienter umsetzen – von Newsletter-Strecken bis hin zu Cross-Selling-Potenzialen.
4 Content-Bundles bewerben
Platzieren Sie Kombi-Angebote (z. B. E-Paper + Newsletter, Digital + Print, mehrere Marken) gezielt in Ihrer App – inklusive direkter Buchungsmöglichkeit. Der bisher untersagte Verweis auf externe Angebote ist künftig erlaubt, sodass Sie auch komplexere Produktlogiken abbilden können.
5 Regulatorisches Monitoring
Beide Unternehmen haben angekündigt, gegen die Entscheidungen rechtlich vorzugehen. Behalten Sie sowohl die laufende Apple-Berufung als auch die Meta-Nachprüfung im Blick. Änderungen an den Auflagen können Umsetzungsfristen und Handlungsspielräume direkt beeinflussen.
Fazit
Die ersten DMA-Strafen markieren eine Zäsur: Zum ersten Mal zwingt Brüssel dominante Plattformen, ihr Geschäftsmodell im Kern umzubauen. Für Verlage entstehen daraus echte strategische Chancen – mehr wirtschaftlicher Spielraum, mehr Flexibilität bei digitalen Angeboten und mehr Datenhoheit für eine unabhängige, gezielte Kundenansprache.
Gleichzeitig gilt: Wer die neuen Freiheiten nutzt, trägt auch mehr Verantwortung für Nutzerführung, technische Qualität und Datenschutzkonformität. Der Erfolg liegt nicht allein in niedrigeren Provisionen, sondern in der klugen Verbindung von eigenem Angebotsdesign, nahtloser Nutzererfahrung und effektiver Datenstrategie.
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